Auszug aus dem REDAKTIOSSTATUT FÜR DAS AMTSBLATT DER STADT ASPERG

§ 1 Allgemeine Bestimmungen:

8. Verantwortlich für den Inhalt des redaktionellen Teils (ohne Veranstaltungsanzeigen) ist der Bürgermeister oder dessen Stellvertreter im Amt. Die Stadtverwaltung prüft alle eingehenden Beiträge entsprechend ihrer presserechtlichen Verantwortung und entscheidet über die Aufnahme ins Amtsblatt.

§ 2 Grundsatzbestimmungen für die Veröffentlichung von Beiträgen im redaktionellen Teil der Asperger Nachrichten:

3. Nicht veröffentlicht werden Beiträge und Veröffentlichungen, die
– Verleumdungen oder persönliche Angriffe direkter oder indirekter Art enthalten oder die geeignet sein können, die Ehre oder das Ansehen der Gemeinde, ihrer Organe, von Einzelpersonen, Gruppen oder Vereinigungen zu verletzen,
– gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen,
– gegen die guten Sitten verstoßen oder
– gegen die Interessen der Stadt Asperg verstoßen.

 


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